Häusliche Pflege – Überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Leistungsangebot

Pflege

Grundpflege

 Hilfe bei der Körperpflege

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes; An-/Ablegen von Körperersatzstücken
  • An-/Auskleiden
  • Teilwaschen
  • Mund- und Zahnpflege oder Prothesenpflege
  • Rasieren
  • Kämmen
  • Hautpflege

Hilfe bei Baden oder Duschen
Haar- und/oder Nagelpflege
Lagern / Mobilisierung / Transfer

  • Allgemeine Lagerung / Mobilisierung / Transfer
  • Betten machen / Wechseln der Bettwäsche

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Mundgerechtes Herrichten der Nahrung
  • Hilfe beim Essen und Trinken

Verabreichung von Sondennahrung
Hilfe bei der Darm-/Blasenentleerung
Stomaversorgung
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Begleitung bei Aktivitäten (kleine Spaziergänge etc.)
Beheizen der Wohnung
Kleine hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung
  • Trennung und Entsorgung des Abfalls

Große hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen des Fußbodens, der Möbel, Haushaltsgeräte und ggf. der Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen (Unterhaltsreinigung, keine Grundreinigung)

Waschen der Wäsche und der Kleidung

  • Einräumen der Wäsche

Einkaufen

  • Erstellung eines Einkaufsplanes
  • Einkaufen
  • Einräumen des Einkaufes

Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

  • Zubereitung
  • Reinigung des Arbeitsbereiches

 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

  • Zubereitung

Erstbesuch / Pflegeanamnese / Pflegeplanung

Medizinische Behandlungspflege

(Verordnung durch den behandelnden Arzt)

  • Injektionen
  • Pflege und Verbandswechsel des zentralen Venenkatheters
  • Versorgung des suprapubischen Katheters
  • Versorgung und Verbandswechsel einer enteralen Sonde
  • Stomabehandlung (bei akut entzündl. Veränderungen mit Läsionen der Haut, kein Beutelwechsel)
  • Wundverband anlegen oder wechseln
  • Dekubitusbehandlung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverband anlegen
  • Behandlung von Ulcus cruris
  • Versorgung mit Trachealkanülen einschließlich Pflege und Verbandswechsel
  • Katheterisierung einschl. Spülung; Einlegen eines Verweilkatheters einschl. Spülung; Legen oder Wechseln einer Magensonde
  • Einlauf / Klistier / Klysma / Digitale Enddarmausräumung
  • Abgabe von Medikamenten
  • Blutdruckmessung
  • Abgabe von Medikamenten durch Einreibung
  • Abgabe von Medikamenten durch med. Bad
  • Richten von Medikamenten im Wochendispenser
  • Blutzuckermessung
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Blasenspülung, Versorgung und Überprüfung von Drainagen, Instillation, Absaugen der oberen Luftwege
  • Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes
  • Inhalation
  • Infusion intravenös bei ärztlich gelegtem intravenösem Zugang
  • Infusion subkutan mit Anlegen des Zugangs
  • parenterale Ernährung mit und ohne Pumpenversorgung
  • Portversorgung
  • Schmerzpumpenversorgung
  • Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit
  • Spezielle Krankenbeobachtung durch Pflegefachkraft
  • Grundpflege und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung bis zu 4 Wochen im akuten Erkrankungsfall
Pflege bei Verhinderung / Urlaub von pflegenden Angehörigen

Auch der Pflegende braucht einmal eine Auszeit.

Ab dem Pflegegrad 2 stehen dem Pflegebedürftigen 1.612 Euro pro Jahr zusätzlich als Verhinderungspflegeleistung zu.
Außerdem besteht die Möglichkeit die Hälfte der Leistung der Kurzzeitpflege (806,- €) ebenfalls als Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Damit steht ein Gesamtbetrag von 2.418 Euro im Kalenderjahr zur Verfügung.
Der Zeitrahmen der Inanspruchnahme ist individuell regelbar.

(Ein Anspruch besteht frühestens nach 6 Monaten Pflegebedürftigkeit.)

Beratung

Pflegeberatung und Qualitätskontrolle für Pflegegeldbezieher

Pflegeeinsatz mit Nachweis nach §37 Abs. 3 Pflegeversicherungsgesetz:

  • für Pflegegeldbezieher des Grades 1 auf Wunsch alle 6 Monate,
  • für Pflegegeldbezieher der Grade 2 + 3 verpflichtend alle 6 Monate,
  • für Pflegegeldbezieher der Grade 4 + 5 verpflichtend alle 3 Monate.
Hilfe bei Abwicklung von Formalitäten

Hilfe bei Antragstellung für Leistungen

  • der Pflegeversicherungen,
  • der Krankenversicherung,
  • gegebenenfalls beim Sozialhilfeträger.

Hilfe bei der Ausstellung von Vorsorgevollmachten

>>> Muster Vorsorgevollmacht zum Ausfüllen (pdf als Download)

Pflegekurse und Schulung von pflegenden Angehörigen
  • Regelmäßige Pflegekurse in Gruppen (8 Abende)
  • Schulung von Angehörigen in der häuslichen Umgebung für die Dauer von ca. 2 Stunden bei akuten Problemen der Pflegesituation (Lagerung, Mobilität, Wohnraumgestaltung und Ernährung)
Pflegehilfsmittel
  • Beratung bei der Auswahl und Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und Inkontinenzartikeln

  • Verleih von dringend benötigten Hilfsmitteln

Alltagsbegleitung und Betreuung zu Hause

Hilfen im Alltag

Allen Pflegebedürftigen steht ein Betrag von monatlich 125 Euro zur Verfügung, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann. Leistungen der pflegerischen Betreuung, Unterstützung und Entlastung im Alltag fördern eine selbständige Lebensführung sowie die Unabhängigkeit des Pflegebedürftigen und beugen einer Vereinsamung vor.
 

14-tägig bis hin zu mehrmals wöchentlich werden feste Besuchstage vereinbart.

 

Unsere Mitarbeiter agieren hierbei als Alltagsbegleiter der pflegebedürftigen Person. Gemeinsam werden Hobbies nachgegangen, Gespräche geführt oder praktische Alltagsaktivitäten wie gemeinsames Kochen/Backen, Wäschepflege, Blumengießen und andere vergleichbare Aktivitäten unternommen. Auch Spaziergänge in der näheren Umgebung oder die Begleitung zu Arztterminen oder bei Einkäufen gehören zum Repertoire unserer Alltagsbegleiter.

 

Art und Umfang der Betreuungs- und Unterstützungsleistung hängt maßgeblich von der individuellen Versorgungssituation des Pflegebedürftigen sowie von dessen persönlichen und auch familiären Ressourcen und seinen Vorlieben, Erfahrungen und Bedürfnissen ab. Die Leistungen werden individuell zwischen dem pflegebedürftigen Menschen und dem Pflegedienst abgesprochen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, sind stark beansprucht.

Häufig kann ein pflegebedürftiger Mensch nicht oder nur kurz unbeaufsichtigt sein - das gilt vor allem für Demenzerkrankte. Eine wichtige Entlastungsmöglichkeit ist die stundenweise Betreuung und Beaufsichtigung.

 

Die Anwesenheit einer Betreuungsperson gibt Sicherheit, damit pflegende Angehörige Zeit für außerhäusliche Erledigungen oder zur Regeneration haben.

Die Betreuungszeit kann genutzt werdern für Erinnerungsarbeit mit Hilfe von Fotos oder historischen Berichten, gemeinsames Rätseln, Singen oder Musikhören, praktische Alltagsaktivitäten wie gemeinsames Kochen/ Backen, Spaziergänge oder anderes. Von zentraler Bedeutung ist, dass sich auch an Demenzerkranke oder anders geistig eingeschränkte Menschen wertvoll, akzeptiert und ernstgenommen fühlen.

 

Tipp: Zusätzlich zu den 125 Euro Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie auch die Leistung der Verhinderungspflege und ggf. den hälftigen Betrag der Kurzzeitpflege dafür einsetzen, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Insgesamt stehen Ihnen damit jährlich bis zu 3.918 Euro zur Verfügung.

Serviceleistungen

Hausnotruf
  • Versorgung mit eigenen Hausnotrufgeräten (ggf. Kostenübernahme durch Pflegekasse)
     
  • Auf Wunsch stellen wir uns als Partner in der Notrufkette zur Verfügung und verwahren Ihren Schlüssel
     
  • Melden Sie sich bei Interesse an einem Hausnotruf einfach bei uns im Büro
24h Rufbereitschaft

In dringenden Fällen sind wir über Anrufweiterschaltung
rund um die Uhr für Sie erreichbar.

weitere Serviceleistungen
  • Unverbindliche Beratung
  • Erstellen von individuellen Kostenvoranschlägen
  • Kostenloses Kundenmagazin "Pflegepartner"
  • Einmal monatlich kostenlose Blutdruckkontrolle für unsere Kunden
  • Vermittlung von "Essen auf Rädern" oder Abo-Essen
  • Pflegegutscheine für Pflegeleistungen