Leistungen der Pflegekassen ab 01.01.2022
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflegesachleistung bei professioneller Pflege | - | 724,00 € | 1363,00 € | 1693,00 € | 2095,00 € |
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe | - | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Kombinationsleistung | sowohl Pflegesachleistung als auch Pflegegeld - nachfolgend ein Rechnungs-Beispiel: 60% Sachleistung aus 1363,00 € (entspricht Pflegegrad 3) = 817,80 € 40% Pflegegeld aus 545,00 € = 218,00 € restliches Pflegegeld | ||||
Kurzzeitpflege bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr | 1.774,00 € bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr | ||||
Pflegevertretung (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) | Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, bei stundenweiser Inanspruchnahme auch mehr als 6 Wochen, ggf. kann ein Teil der Kurzzeitpflege (806,00 €) auch als Verhinderungspflege genutzt werden, nur bei Pflege durch einen Pflegedienst Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vor Inanspruchnahme der Leistung gepflegt haben und verhindert sein. | ||||
Betreuungs-und Entlastungsleistungen | Grundbetrag von 125,00 € monatlich für alle Pflegebedürftigen, auch für Entlastungs- und Hauswirtschaftsleistungen. In Verbindung mit Verhinderungspflege und hälftigem Kurzzeitpflegeanteil bei Verhinderung der Pflegeperson stehen 3918,00 € zur Verfügung. | ||||
Pflegehilfsmittel Zuzahlung für technische Hilfsmittel max. 40,00€ |
| ||||
Wohnumfeldverbesserung | Zuschüsse bis 4000,00 €, auf Antrag vor Beginn der Baumaßnahme z.B. Türverbreiterung, Lifter, befahrbare Dusche, | ||||
Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die noch keine Rente beziehen | Für Pflegepersonen die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen in der Woche pflegen. nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse | ||||
Pflegekurse | Kostenlose Pflegekurse zur Unterstützung von Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften, kostenlose individuelle Beratung zu Hause | ||||
Pflegenachweise für die Bezieher von Pflegegeld nach §37, Pflegeberatung | Pflegeberatung auf Wunsch 1x halbjährlich | Pflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlich | Pflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlich | Pflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlich | Pflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlich |