Leistungen der Pflegekassen ab 01.01.2022

 Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegesachleistung bei professioneller Pflege-724,00 €1363,00 €1693,00 €2095,00 €
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe-316,00 €  545,00 €  728,00 €  901,00 €
Kombinationsleistungsowohl Pflegesachleistung als auch Pflegegeld - nachfolgend ein Rechnungs-Beispiel:
60% Sachleistung aus 1363,00 € (entspricht Pflegegrad 3) = 817,80 €
40% Pflegegeld aus 545,00 € = 218,00 € restliches Pflegegeld
Kurzzeitpflege
bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr
1.774,00 € bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr
Pflegevertretung
(z. B. bei Urlaub oder Krankheit)
Verhinderungspflege bis zu 1612,00 € bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, bei stundenweiser Inanspruchnahme auch mehr als 6 Wochen, ggf. kann ein Teil der Kurzzeitpflege (806,00 €) auch als Verhinderungspflege genutzt werden, nur bei Pflege durch einen Pflegedienst
Voraussetzung: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate vor Inanspruchnahme der Leistung gepflegt haben und verhindert sein.
Betreuungs-und  EntlastungsleistungenGrundbetrag von 125,00 € monatlich für alle Pflegebedürftigen, auch für Entlastungs- und Hauswirtschaftsleistungen. In Verbindung mit Verhinderungspflege und hälftigem Kurzzeitpflegeanteil bei Verhinderung der Pflegeperson stehen 3918,00 € zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel
Zuzahlung für technische Hilfsmittel
max. 40,00€
  1. zur Erleichterung der Pflege: (Pflegebetten, manuell / motorisch verstellbar; Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen, Pflegebetttische, Pflegeliegestühle)
  2. zur Körperpflege / Hygiene: (Bettpfannen, Urinflaschen incl. Halter, saugende Bettschutzeinlagen wieder verwendbar)
  3. zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität: (Notrufsysteme )
  4. zur Linderung von Beschwerden: (Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen)
  5. zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: (saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzbekleidung wie Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schürzen, Desinfektionsmittel)
  6. zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden nur bis zu einem Höchstbetrag von 40,00 € von der Pflegekasse bezuschusst!
WohnumfeldverbesserungZuschüsse bis 4000,00 €, auf Antrag vor Beginn der Baumaßnahme z.B. Türverbreiterung, Lifter, befahrbare Dusche,
Rentenbeiträge für Pflegepersonen,
die noch keine Rente beziehen
Für Pflegepersonen die regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden/Woche erwerbstätig sind zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie mindestens 10 Stunden an 2 Tagen in der Woche pflegen. nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
PflegekurseKostenlose Pflegekurse zur Unterstützung von Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegekräften, kostenlose individuelle Beratung zu Hause
Pflegenachweise für die Bezieher
von Pflegegeld nach §37, Pflegeberatung
Pflegeberatung
auf Wunsch 1x halbjährlich
Pflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlichPflegeberatung verpflichtend 1x halbjährlichPflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlichPflegeberatung verpflichtend 1x vierteljährlich